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   BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94   

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https://dejure.org/1994,4642
BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94 (https://dejure.org/1994,4642)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94 (https://dejure.org/1994,4642)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 50/94 (https://dejure.org/1994,4642)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94
    Die von der Antragstellerin gegen die Verfassungsmäßigkeit des RNPG erhobenen Bedenken teilt der Senat nicht (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 59/93 NJW 1994, 1732 = BRAK-Mitt. 1994, 111 = AnwBl. 1994, 293 = NJ 1994, 283).

    Die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 - sowie vom 21. Februar und vom 11. Juli 1994 a.a.O.).

    Die Antragstellerin hat sich gegen die Grundsätze der Menschlichkeit vergangen, indem sie zur Stützung des totalitären Zwangsregimes der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Anwalts-Kollegen und Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 und AnwZ (B) 28/94 - sowie vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = BRAK-Mitt. 1994, 108 = AnwBl. 1994, 295 = NJ 1994, 284).

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94
    Die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 - sowie vom 21. Februar und vom 11. Juli 1994 a.a.O.).

    Die Antragstellerin hat sich gegen die Grundsätze der Menschlichkeit vergangen, indem sie zur Stützung des totalitären Zwangsregimes der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Anwalts-Kollegen und Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 und AnwZ (B) 28/94 - sowie vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = BRAK-Mitt. 1994, 108 = AnwBl. 1994, 295 = NJ 1994, 284).

    Wer seine Angelegenheiten einem Rechtsanwalt anvertraut, muß sich darauf verlassen können, daß der Anwalt gegenüber jedermann Stillschweigen bewahrt (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 m.Nachw.).

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94
    Die Antragstellerin hat sich gegen die Grundsätze der Menschlichkeit vergangen, indem sie zur Stützung des totalitären Zwangsregimes der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Anwalts-Kollegen und Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 und AnwZ (B) 28/94 - sowie vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = BRAK-Mitt. 1994, 108 = AnwBl. 1994, 295 = NJ 1994, 284).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94
    Die Antragstellerin hat sich gegen die Grundsätze der Menschlichkeit vergangen, indem sie zur Stützung des totalitären Zwangsregimes der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Anwalts-Kollegen und Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 und AnwZ (B) 28/94 - sowie vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = BRAK-Mitt. 1994, 108 = AnwBl. 1994, 295 = NJ 1994, 284).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 59/93

    DDR - Rechtsanwalt - Stasi-Tätigkeit - Zulassung - Widerruf

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94
    Die von der Antragstellerin gegen die Verfassungsmäßigkeit des RNPG erhobenen Bedenken teilt der Senat nicht (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 59/93 NJW 1994, 1732 = BRAK-Mitt. 1994, 111 = AnwBl. 1994, 293 = NJ 1994, 283).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 50/94 -,.

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 50/94 -, der Beschluß des Thüringer Berufsgerichtshofs für Rechtsanwaltssachen vom 27. Juni 1994 - EGH 2/94 - und der Widerrufsbescheid des Thüringer Justizministeriums vom 5. Januar 1994 - 3176 E - 1 - 44/91 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 1) in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Insoweit können keine anderen Grundsätze gelten, als sie vom Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof zum Begriff der Unwürdigkeit im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO (vor dem Inkrafttreten des BRAO-NeuordnungsG: § 7 Nr. 2 RAG) und zur Anwendung der §§ 1, 2 RNPG entwickelt worden sind (vgl. BGH BRAK-Mitt. 1994, 40; AnwBl 1994, 294; NJ 1995, 330, 331; NJ 1995, 390; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94).
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